Norderstedt – Fahrradkontrolle an Schule – Tipps zur Verkehrssicherheit von Fahrrädern
Einsatzkräfte des Polizeireviers Norderstedt haben am vergangenen Freitag, den 03.03.2023, in Absprache mit der Schule die Fahrräder von Schülerinnen und Schülern des Coppernicusgymnasiums kontrolliert.
Zwischen 08:00 und 11:00 Uhr nahmen die Beamten 149 Fahrräder der Fünft- und Sechstklässler in Augenschein und überprüften die Räder auf technische Mängel.
Dabei beanstandeten die Polizisten insgesamt 61 der vorgeführten Zweiräder aufgrund unterschiedlicher Mängel.
Eltern sind jetzt gemeinsam mit ihren Kindern gefordert, fehlende Teile anzubauen bzw. instand zu setzen. Die Beseitigung der Mängel erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schule.
Die Einsatzkräfte erhoffen sich, ein höheres Bewusstsein für den einwandfreien technischen Zustand der Räder und der damit einhergehenden eigenen Sicherheit im Straßenverkehr zu schaffen.
Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.
Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand-
und Rücktrittbremse) - eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte - eine Lampe (vorne) - ein weißer Reflektor (vorne) - ein rotes Rücklicht - ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können
integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017
aber nicht mehr vorgeschrieben). - vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende
weiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen
Speichen!) - rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei
Pedalreflektoren ausgestattet sind - Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013
sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.
Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass Kinder erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse zur Schule radeln sollten.
Rückfragen bitte an:
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Lars Brockmann
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