(BC)(GP)(HDH)(UL) Region – Polizei kontrollierte den Verkehr / 66 nicht angegurtete und 30 telefonierende Fahrzeuglenker ahndete die Polizei am Dienstag in der Region.
Die Polizei kontrolliert den Verkehr das ganze Jahr. Dies geschieht zur Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden. Am Dienstag legte die Polizei dabei ihren Fokus auf das Anlegen der Sicherheitsgurte und durch Mobiltelefone abgelenkte Fahrzeuglenker.
Bei den vormittags und nachmittags durchgeführten Kontrollen "ertappte" die Polizei insgesamt 66 nicht angegurtete Fahrzeuglenker. Im Landkreis Biberach waren 19 Autofahrer nicht angegurtet, die an drei Kontrollstellen in Biberach, Laupheim und Riedlingen gestoppt wurden. 18 Fahrzeuglenker waren im Landkreis Göppingen und vier im Landkreis Heidenheim ohne Gurt unterwegs. Weitere 25 "Gurtmuffel" stoppte die Polizei in Ulm und Ehingen.
Insgesamt 30 Fahrzeuglenker, die ihr Mobiltelefon unerlaubt benutzten, stoppte die Polizei.
Im Landkreis Biberach sieben, davon je drei in Riedlingen und Biberach. Einen Verstoß stellte sie in Laupheim fest.
Weitere acht Verstöße verzeichnete die Polizei im Landkreis Göppingen, davon drei in Eislingen, zwei in Bad Ditzenbach und je ein Verstoß in Albershausen, Schlierbach und Geislingen.
Im Landkreis Heidenheim waren es vier Verstöße. Drei in Heidenheim und ein Verstoß in Giengen. In Ulm ertappte die Polizei neun telefonierende Autofahrer und zwei in Ehingen.
Das Anlegen von Gurten bei der Teilnahme am Straßenverkehr rettet Leben. Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern Höhe. Dieser ist kaum zu überleben. Deshalb empfiehlt die Polizei, den Gurt immer, noch vor Fahrtantritt, anzulegen. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
Wer als Fahrzeugführer ein Handy unerlaubt benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen.Die Polizei appelliert dringend an die Fahrer, das Telefon liegen zu lassen, auch wenn es klingelt. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter "Blindfahrt". Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.runtervomgas.de.
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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111
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