(GP) Süßen/B10 – Verbotenerweise rückwärts gefahren / Glimpflich endete am Mittwoch eine Irrfahrt auf der B10 bei Süßen.
Gegen 18 Uhr war ein 36-Jähriger mit seinem VW auf der B10 von Göppingen in Richtung Gingen an der Fils unterwegs. Einer Polizeistreife fiel der VW auf. Denn der fuhr auf dem Standstreifen und rückwärts. Die Beamten stoppten den Fahrer. Bei der Kontrolle gab der 36-Jährige an, die Ausfahrt zur B466 in Richtung Donzdorf verpasst zu haben. Deshalb sei er mit seinem Auto ein Stück zurückgefahren. Bei der Kontrolle zeigte sich der 36-Jährige einsichtig. Er muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 130 Euro und einem Punkt rechnen.
Hinweis der Polizei:
Wenn Sie auf der Autobahn oder auf Kraftfahrstraßen eine Ausfahrt verpasst haben, fahren Sie in gleicher Richtung bis zur nächsten Ausfahrt weiter. Niemals wenden oder rückwärts fahren!
++++0458972 (JS)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de