„Schlechter Scherz“ führt zu Flugausschluss
Am Donnerstagnachmittag drohte ein Passagier bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Berlin Brandenburg damit, dass er Sprengstoff bei sich habe. Der Pilot schloss ihn anschließend vom Flug aus.
Kurz vor 17 Uhr erschien der Mann vor dem Abflug bei der Luftsicherheitskontrolle im Terminal 1. Auf die Frage, ob er Flüssigkeiten dabeihabe, antwortete der deutsche Staatsangehörige mit "Nein". Jedoch äußerte er mehrfach gegenüber dem Sicherheitspersonal, dass er Sprengstoff im Handgepäck mit sich führe und löste damit einen Polizeieinsatz aus.
Einsatzkräfte durchsuchten den 51-Jährigen sowie sein Gepäck, konnten aber weder Sprengstoff noch gefährliche Gegenstände finden. Die Beamtinnen und Beamten leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ein. Zudem schloss ihn der Kapitän vom Flug nach Düsseldorf aus.
Die Bundespolizei warnt vor den Konsequenzen solcher geschmacklosen Äußerungen mit sicherheitsrelevantem Hintergrund. Auch scherzhaft gemachte Äußerungen im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle ziehen erforderliche Prüfprozesse nach sich und führen neben erheblichen Beeinträchtigungen der Abfertigungsprozesse in der Regel zu persönlichen Folgen für die Sprücheklopfer*innen.
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