Christian Pegel: „Geplante Wahlreform trifft besonders Mecklenburg-Vorpommern“

Heute wird der Bundestag in Berlin über eine Wahlrechtsreform abstimmen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister befürchtet erhebliche Nachteile für Wahlkreise in Mecklenburg-Vorpommern durch diese Reform. "Wird die Reform so umgesetzt, führt das dazu, dass mancherorts Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben, trotzdem nicht in den Bundestag einziehen. Das kann man doch keinem Wähler erklären", entrüstet sich Christian Pegel und erklärt: "Genau dazu würde es kommen, würden die Neuerungen bei (Erst- und Zweitstimme) so wie vorgesehen umgesetzt. Danach sollen Wahlkreisbewerber einer Partei, die per Erststimme mehr Mandate erringt als dieser Partei nach dem für das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament ausschlaggebenden Zweitstimmenergebnis zusteht, zum Teil auf ihr direkt mit Mehrheit im Wahlkreis gewonnenes Bundestagsmandat verzichten müssen. Diese bekommen dann trotz persönlichem Wahlsieg vor Ort keinen Sitz im Bundestag." Das betreffe vor allem Bundesländer, in denen Parteien bei Wahlergebnissen relativ dicht beieinander lägen, es also keinen klaren Wahlsieger gibt. "Das wären bei den Wahlergebnissen der jüngsten Bundestagswahl 2021 vor allem Brandenburg, das Saarland und wir in Mecklenburg-Vorpommern. In meinen Augen kann niemand wollen, dass Wähler so verprellt werden", so Christian Pegel. Mecklenburg-Vorpommern werde in den bevorstehenden Beratungen in den Gremien des Bundesrats noch einmal nachdrücklich auf diese weitreichenden Folgen für demokratische Wahlergebnisse hinweisen. "Da das Bundeswahlgesetz aber nicht die Zustimmung des Bundesrats bei einer Änderung braucht, sind die Möglichkeiten im Bundesratsverfahren begrenzt", so Pegel zum weiteren Verfahren. Mecklenburg-Vorpommern habe die Wahlrechtsreform, die von der damaligen Großen Koalition im Bund im Sommer 2021 beschlossen wurde, konstruktiv begleitet. Deren Wirkungen würden aber erst mit der nächsten Bundestagswahl greifen, erläutert Pegel. "Jetzt wäre es gut, diese Reform bei der nächsten Bundestagswahl 2025 überhaupt erst einmal wirken zu lassen und damit ein weiteres Wachsen des Bundestags zu vermeiden, bevor sich Reformen gegenseitig überholen", wirbt Pegel für die bereits beschlossene, aber noch gar nicht wirksam gewordene letzte Novelle des Bundeswahlrechts. Hintergrund Nach Plänen der Berliner Ampelkoalition soll der Bundes-tag von aktuell 736 dauerhaft auf 630 Sitze schrumpfen. Dafür sollen die (Ausgleichsmandate) abgeschafft werden, über die seit 2013 auch die Kandidaten in den Bundestag einziehen, die über die Erststimme in ihrem Wahlkreis gewählt wurden, deren Partei aber laut ihrem Zweitstimmenergebnis Anspruch auf weniger Kandidaten hat als die Summe aller ihrer Direktkandidaten. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de