BPOLI EBB: Geldstrafe gezahlt – Weiterfahrt trotzdem nicht möglich
Bei der Kontrolle eines polnischen PKW am 30. März 2023 gegen 17:50 Uhr an der Autobahnanschlussstelle Burkau stellten Bundespolizisten fest, dass gegen den 46-jährigen polnischen Autofahrer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vorliegt.
Der Mann wurde im Jahr 2021 vom Amtsgericht Riesa wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt und hatte noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 29 Tagen oder die Zahlung von 1.098,92 EUR offen.
Da ein Bekannter den geforderten Geldbetrag zum Kontrollort bringen konnte, war der Haftbefehl Geschichte, weiterfahren konnte er allerdings nicht, da gegen ihn noch eine Fahrerlaubnissperre vorlag.
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