Kontroll- und Durchsuchungsmaßnahmen auf zwei landwirtschaftlichen Höfen im Kreis Reutlingen
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Vertreter verschiedener Behörden und zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei haben am Mittwoch (05.04.2023) zwei Gehöfte im Landkreis Reutlingen überprüft und durchsucht.
Den Maßnahmen lag ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen einen ehemaligen Viehhändler aus dem Landkreis Tübingen wegen des Verdachts des Betrugs, der Urkundenfälschung und der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zugrunde.
Der ehemalige Viehhändler war bereits zurückliegend wegen mehrerer Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen aufgefallen, die unter anderem im Rahmen von Tiertransportkontrollen von der Verkehrspolizei festgestellt und beanstandet worden waren. Aus diesen Grund hatte das Landratsamt Tübingen dem Mann im Jahr 2020 die Erlaubnisse für den Handel und den Transport von Nutztieren entzogen.
Als bekannt wurde, dass der ehemalige Viehhändler ein hochträchtiges Rind, das in diesem Zustand nicht transportiert oder geschlachtet werden darf, angekauft und mit einer mutmaßlich gefälschten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu einem Schlachthof gebracht hatte, wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Zur Klärung der im Raum stehenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurde in der Folge bei der Verkehrspolizei Tübingen mit Beteiligung von Beamten des Arbeitsbereichs Gewerbe / Umwelt des Polizeipräsidiums Reutlingen eine rund zehnköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen und eines beim Veterinäramt Tübingen eingegangenen, ergänzenden Hinweises erhärtete sich zudem der Verdacht, dass der Verdächtige, dem zwischenzeitlich auch die Haltung sowie die Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere untersagt worden war, in einem Stall eines Landwirts im Kreis Reutlingen Rinder halten soll. Außerdem ergaben die Ermittlungen Hinweise auf illegale Schlachtungen, die der Verdächtige und der Besitzer eines in der Nähe des Stalles befindlichen Bauernhofs durchgeführt haben sollen. Nach den Schlachtungen sollen die jeweiligen Ohrmarken der Tiere unerlaubt für andere, nicht registrierte Rinder weiterverwendet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte daraufhin richterliche Durchsuchungsbeschlüsse, die am Mittwochmorgen unter Federführung des Polizeipräsidiums Reutlingen in Zusammenarbeit mit Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz, der Landratsämter Reutlingen und Tübingen sowie des Regierungspräsidiums Tübingen und des THW vollstreckt wurden. Im Zuge des Einsatzes wurde insbesondere auch eine Tierbestandskontrolle durchgeführt.
Während sich der Verdacht einer unerlaubten Tierhaltung durch den ehemaligen Viehhändler nicht bestätigte, entdeckten die Veterinäre im Tierbestand des anderen, in der Nähe befindlichen Hofs eine Vielzahl von Tieren ohne Ohrmarke. Zudem wurden zahlreiche lose Ohrmarken sichergestellt, deren Auswertung sowie der Abgleich zwischen dem festgestellten und dem in einer Datenbank hinterlegten Tierbestand andauern. Zwei lebensschwache Kälber wurden auf Weisung des Veterinäramts von der Polizei erlöst.
Außerdem fanden die Ermittler vergrabene Tierkadaver, die auf Schlachtungen in dem Betrieb des Hofbetreibers hindeuten. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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