Pressemeldung der Polizei Delmenhorst vom 07./08.04.23
++ Fahrübungen auf öffentlichem Parkplatz ++
Delmenhorst. In den Nachmittagsstunden des 07.04., gg. 15:00 und gg. 18:40 Uhr, fiel einer 49-jährige Anwohnerin auf einem Parkplatz an der Oldenburger Landstr. ein VW Golf durch seine äußerst unsichere Fahrweise ("Abwürgen" des Motors, ruckartiges Anfahren) auf. Daraufhin informierte sie die Polizei, die das Fahrzeug schließlich wenige Minuten später auf dem Parkplatz anhalten und einer Kontrolle unterziehen konnte.
Hierbei stellten die Beamten fest, dass die 32-jährige Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und nach Angaben des 36-jährigen Beifahrers (Ehemann) für die demnächst anstehende Fahrschulausbildung habe üben wollen. Auf der Rücksitzbank befand sich die 23 Monate alte Tochter des Delmenhorster Ehepaares.
Da der Zeugin das Fahrzeug bzw. Ehepaar auch bereits am 02.04.23 in gleicher Weise aufgefallen war, leiteten die Beamten gegen die Fahrzeugführerin sowie ihren Ehemann als Halter jeweils drei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Überdies wird die Führerscheinstelle über den Vorgang unterrichtet.
Die Polizei weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für derartige Fahrübungen ausschließlich Privatgrundstücke (eindeutig vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt) und/oder extra hierfür vorgehaltene Fahrpraxisübungsplätze der gängigen Verkehrsvereine genutzt werden dürfen.
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