Bank stoppt Überweisungen

Beinah tagtäglich tauchen in den Kriminalitätslagebildern der Polizei Rhein-Sieg-Kreis, neben den altbekannten Betrugsstraftaten (falsche Polizeibeamte, Enkeltrick, Messenger-Betrug, usw.) immer wieder neue Variationen auf, wie Opfer um ihr Geld gebracht werden. So hat ein Geschädigter aus Sankt Augustin am Donnerstag (13. April) einen Gegenstand über ein Onlineportal verkauft. Die mutmaßliche Käuferin, die mit dem 72-Jährigen nur per Sprachnachricht kommunizierte, ließ sich die Bankverbindung geben, um den Kaufpreis von weniger als 100 Euro begleichen zu können. Kurze Zeit später meldete sich die "Käuferin" erneut und gab an, dass ihre Hausbank zum Abgleich der Kontodaten eine "virtuelle Überweisung" in Höhe von 1.000 Euro von dem Sankt Augustiner benötige. Dazu schickte die Täterin ihrem Opfer eine Nachricht mit einem Link ins Internet, über den er die "virtuelle Überweisung" ausführen könne, um dann den vereinbarten Kaufpreis auf seinem Konto gutgeschrieben zu bekommen. Insgesamt ging der 72-Jährige dreimal den angeblichen Prüfvorgang durch und gab jedes Mal seine Bankdaten ein. Bei der anschließenden Überprüfung seines Kontostandes stellte der Mann fest, dass er nicht "virtuell", sondern tatsächlich 3.000 Euro von seinem Konto überwiesen hatte. Aufgrund der sofortigen Tatentdeckung konnte der Senior über seine Bank die Transaktion des Geldes stoppen, sodass ihm kein finanzieller Schaden entstanden ist. Regelmäßig warnt die Polizei vor verschiedenen Betrugsarten. Manche Variationen des Betruges kommen sehr häufig vor und sind praktisch "Evergreens", manche Varianten sind selten, hin und wieder verschwindet eine Betrugsmasche, um Monate später ihre Renaissance zu erleben. Unter dem Strich spielen die Opfer den Tätern beim Betrug immer mit dem gleichen Verhalten in die Karten: Sie ermöglichen wildfremden Menschen den Zugang zu ihrem Ersparten, sei es in bar oder mit den Zugangsdaten zu ihren Konten. Dabei ist die Lösung so einfach: Sobald es am Telefon oder im Internet um Geld oder sensible Daten geht, ist das Gespräch beendet! Und das hilft bei jeglicher Betrugsvariante! Wenn Sie bereits Opfer solcher Betrüger geworden sind: Erstatten Sie immer eine Strafanzeige. Nur so erhält die Polizei Kenntnis von der Straftat und kann die Täterinnen oder Täter verfolgen. Außerdem erhält sie dadurch Informationen zum Ausmaß des Deliktsfelds und kann Zusammenhänge herstellen und ggf. Tatserien erkennen. Eine Anzeige können Sie persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online unter https://internetwache.polizei.nrw/ erstatten. Leisten Sie auf keinen Fall weitere Geldzahlungen. Informieren Sie Ihr kontoführendes Geldinstitut, um Zahlungen anzuhalten oder rückgängig zu machen. Wenn Sie sich weiter über Telefonbetrug und andere Betrugsarten informieren möchten: www.polizei-beratung.de Empfehlenswert ist auch der Podcast Tatwort über die Lehre des Verbrechens: www.tatwort-podcast.de. #sicherimalter (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de