Lebensgefahr: Duo klettert auf Oberleitungsmast am Bahnhof Harburg- Oberleitungen führen eine Spannung von 15.000 Volt: Bundespolizei warnt vor tödlichen Gefahren-
In den Nachmittagsstunden am 15.04.2023 kletterte ein leichtsinniges Duo (w.20,m.23) am Bahnsteig 2 am Bahnhof Hamburg-Harburg auf einen Oberleitungsmast. An diesem verläuft eine Bahnoberleitung, die eine Spannung von 15.000 Volt führt. Eine Zeugin beobachtete die lebensgefährliche Aktion und informierte telefonisch die Polizei.
Bundespolizisten erreichten nach Kenntnisnahme umgehend den Ereignisort. Das Duo hatte bereits den Oberleitungsmast unverletzt wieder verlassen und konnte am Bahnsteig festgestellt werden.
"Auf Nachfrage bestätigten die Betroffenen die Kletteraktion, nach eigenen Angaben sollte es sich dabei um einen Spaß gehandelt haben.
Dass sich die Betroffenen durch die Aktion in Lebensgefahr gebracht hatten war ihnen dabei nicht bewusst."
"Sichtlich erschrocken und sehr einsichtig wirkten die deutschen Staatsangehörigen nachdem die eingesetzten Bundespolizisten ihnen die Gefahren von Bahnstrom in den Oberleitungen erklärten."
Gegen das Duo wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurden die Betroffenen vor Ort entlassen.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg eindringlich vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"In diesem Fall haben die Betroffenen sehr viel Glück gehabt, aber Bahnanlagen sind keine Abenteuerspielplätze. Gefahren, die von Oberleitungen ausgehen werden häufig unterschätzt.
Die Oberleitungen im Bahnbereich führen eine Spannung von 15.000 Volt. Ein Stromschlag kann tödlich enden. Dabei muss die Stromleitung nicht einmal berührt werden. Sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern zur Oberleitung unterschritten wird, kann es zu sogenannten Lichtbögen / Spannungsüberschlägen kommen. Diese enden oftmals tödlich oder mit schwersten Verbrennungen am ganzen Körper."
Präventionshinweise und ein Medienpaket zur Thematik Bahnstrom können Sie gerne unter www.bundespolizei.de abrufen.
RC
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