Ostholstein- Heiligenhafen/ Mit dem E-Skateboard im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs

Am Sonntag (16.04.) kontrollierte eine Besatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz einen 20-jährigen Ostholsteiner, der verbotenerweise mit seinem Elektro-Skateboard im Sundweg in Heiligenhafen unterwegs war. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und der Mann musste zu Fuß weiter. Inwieweit der junge Ostholsteiner wusste, dass er sich strafbar machte, als er am Sonntagnachmittag mit seinem E-Skateboard durch Heiligenhafen fuhr, wird in dem anstehenden Ermittlungsverfahren geklärt werden müssen. Fest steht, dieses Gefährt durfte nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Es ist kein Spielgerät. Es wird mittels einer Fernbedienung und durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann bis zu 20 km/h schnell werden. Das Problem: Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt. Solange diese nicht erteilt wird, darf ein solches, elektronisches Kleinstfahrzeug nicht auf der Straße gefahren werden. Eine Nutzung ist lediglich auf privatem Gelände möglich. Die Verordnung über die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen kommt für diese Art von Fortbewegungsmittel nicht zum Tragen. Ihr Geltungsbereich beinhaltet nur Gefährte, die über einen Sitz und/ oder eine Haltestange verfügen. Daher werden diese E-Skateboards, zu denen auch Hoverboards gehören, wie Kraftfahrzeuge behandelt. Als Nutzer benötigt man einen Führerschein und eine Kraftfahrzeugversicherung. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Nicole Schmöde- Pressesprecherin Telefon: 0451-131-2004 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de