(UL) Ulm – Geflüchtet und gestellt. / Am 11.03.2023 verursachte eine Frau in Ulm einen Unfall und stellte sich nach einer Woche der Polizei.
Bereits am Samstag, den 11.03.2023, fuhr eine 25-Jährige zwischen 10 Uhr und 11 Uhr mit einem schwarzen Ford Fiesta in der Königstraße in Richtung Söflinger Straße. Dabei streifte sie ein geparktes Fahrzeug. Dieses stand am rechten Fahrbahnrand. Auf welcher Höhe, ist unbekannt. Durch den Unfall wurde ihr Außenspiegel abgeschlagen. Dieser hing nur noch am Kabel. Die 25-Jährige hielt nach dem Unfall an. An dem fremden Fahrzeug stellte sie einen Schaden fest. Dann riss sie ihren Spiegel ab, stieg wieder in ihr Auto und fuhr weiter. An dem Ford entstand ein geschätzter Schaden von 250 Euro. Um den Schaden an dem fremden Fahrzeug kümmerte sie sich nicht. Erst nach einer Woche meldete sie den Vorfall der Polizei. Die Polizei Ulm-West nahm die Ermittlungen auf und sucht nun den Eigentümer des unbekannten Fahrzeugs.
Hinweis der Polizei:
Alle Halter eines Kraftfahrzeuges sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Durch eine bestehende Haftpflichtversicherung muss sich niemand bei einem Fahrfehler, der einen Blechschaden nach sich zieht, sorgen, dass der entstandene Fremdschaden aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss. Blechschäden sind immer ärgerlich, aber sie sind im Regelfall auch einfach über die Versicherungsgesellschaften zu klären. Wenn Sie einen Unfall verursachen und zunächst nicht wissen, was Sie tun sollen, dann rufen Sie die Polizei an. Sie wird Sie unterstützen und auch vor Ort kommen, um den Unfall aufzunehmen.
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Julia Schmidt, Tel.: 0731/188-1111
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Polizeipräsidium Ulm
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