Polizeipräsidium Ludwigsburg: Erster Autobahnverkehrssicherheitstag
Am Mittwoch (12.04.2023) fand der erste Autobahnverkehrssicherheitstag des Polizeipräsidiums Ludwigsburg in Form einer großangelegten Kontrollaktion statt. Hier waren Kräfte der Verkehrspolizeiinspektionen der Polizeipräsidien Ludwigsburg, Karlsruhe und Heilbronn, des Hauptzollamts Stuttgart, der Sonderabfallagentur BW, des Ministeriums für Umwelt (BW), der Bundespolizei und des Bundesministeriums für Logistik und Mobilität beteiligt.
Zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr führten etwa 100 Einsatzkräfte an der Tank- und Rastanlage Sindelfinger Wald an der Bundesautobahn 8 ganzheitliche Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduzierung der Unfallzahlen sowie zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität durch. Diese umfassten unter anderem die Überprüfung der Fahrzeuge auf deren technischen Zustand sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, die Feststellung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuglenker, Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen sowie die Ahndung von Verstößen bezüglich der Ablenkung durch Handynutzung. Zur Überprüfung der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts sowie der Achs- und Anhängelasten wurde eine Wiegestraße eingerichtet. Ferner wurden durch Kräfte der Bundespolizei mitgeführte Dokumente und Ausweise auf ihre Echtheit überprüft.
Insgesamt wurden von Seiten der Polizei mehr als 120 Verstöße festgestellt. Darunter beispielsweise 15 Verstöße gegen die Ladungssicherung, sechs Fahrzeuge wiesen unerlaubte lichttechnische Einrichtungen auf und acht Fahrzeuglenker müssen mit Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Kindersicherung rechnen. Zudem hatten 22 Fahrerinnen und Fahrer den Sicherheitsgut nicht oder nicht korrekt angelegt und gegen weitere neun richtet sich der Verdacht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung ergaben sich über 440 Verstöße, wobei die höchste Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 120 km/h bei etwa 170 km/h lag. 89 Pkw- und Lkw-Lenkerinnen und -Lenker hielten den geforderten Mindestabstand nicht ein.
Der Eigentümer eines hochwertigen Pkw muss sich nun wegen Einfuhrschmuggels verantworten, nachdem er Beamten des Hauptzollamts Stuttgart aufgefallen war. Diese stellten fest, dass das Fahrzeug beim Grenzübertritt aus der Türkei nicht entsprechend verzollt wurde, obwohl der Eigentümer in Deutschland gemeldet ist. Der Pkw wurde anschließend zollrechtlich sichergestellt, da der Verantwortliche die festgesetzte Steuer in Höhe von rund 15.000 Euro nicht bezahlen konnte. Zudem leitete der Zoll ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann ein.
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