Mit gestohlener Bankkarte unterwegs

Wer versucht, mit einer gefundenen Bankkarte Geld abzuheben, der begeht gleich zwei Straftaten. Ein 24-jähriger Mann aus Altena hatte am Donnerstag vor Ostern seine Geldbörse verloren. Er war am Bahnhof aus dem Zug ausgestiegen und dort in die Apotheke gegangen. Dort bemerkte er den Verlust. In dem Portemonnaie steckte auch eine Bankkarte. Damit ging der Finder am vergangenen Dienstag zum Geldautomaten und versuchte, Geld abzuheben. Das misslang. Der Automat zog die Bankkarte ein. Inzwischen hat der rechtmäßige Eigentümer seine Karte wieder. Er erstattete Anzeige bei der Polizei, die nun ermittelt wegen Fundunterschlagung und wegen eines versuchten Betrugs. Die Polizei rät Betroffenen, im Fall eines Verlustes einer Bank- oder Kreditkarte, umgehend die Bank oder den Kartenanbieter zu kontaktieren, um die Karte zu sperren. Allerdings lassen sich Bankkarten (auch unter den Begriffen "Debitkarte" oder "EC-Karte" bekannt) trotz dieser Sperre unter Umständen weiter im Einzelhandel einsetzen: Überall dort, wo nicht mit PIN, sondern mit Unterschrift und per Lastschriftverfahren bezahlt wird, könnten Finder oder Diebe weiter einkaufen. Im Rahmen einer Anzeigenaufnahme veranlasst die Polizei deshalb eine KUNO-Sperrung, die auch diesen Weg des Missbrauchs verhindert. Deshalb sollten Betroffene nicht warten, sondern umgehend zur Polizei gehen. (cris) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de