(UL) Hüttisheim – Vorfahrt missachtet / Eine Leichtverletzte und 12.000 Euro Sachschaden sind das Ergebnis eines Unfalls am Donnerstag bei Hüttisheim.
Der Unfall ereignete sich gegen 11 Uhr. Der 61-jährige Fahrer des Mercedes fuhr auf der Ortsstraße von Ammerstetten in Richtung Hüttisheim. An der Kreuzung Einmündung zur Landstraße 1261 wollte er diese geradeaus überqueren. Dabei übersah er den von rechts kommenden Opel einer 40-Jährigen. Die hatte Vorfahrt. Durch die Wucht des Aufpralls wurden beide Autos von der Fahrbahn geschleudert und kamen neben der Straße zum Stehen. Es entstand ein Sachschaden von etwa 12.000 Euro. Die Frau wurde leicht verletzt. Sie suchte im Anschluss an die Unfallaufnahme eine Arzt auf. Auf den Mercedes-Fahrer kommt nun eine Anzeige zu.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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