Halterverantwortlichkeit beim Verkauf von Fahrzeugen – Hinweise der Polizei und des Landkreises Cuxhaven

Landkreis Cuxhaven. In unregelmäßigen Abständen werden bei der Polizei Cuxhaven und auch auf vielen anderen Dienststellen Sachverhalte rund um den Verkauf von PKW oder anderen Fahrzeugen angezeigt. Oft im Vertrauen werden noch zugelassene Fahrzeuge inklusive aller Dokumente in der Annahme übergeben, dass die Käufer das Fahrzeug ab- beziehungsweise ummelden. Die Fahrzeughalter erleben es dann immer wieder, dass mit den Fahrzeugen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten begangen werden, was erhebliche, rechtliche Konsequenzen für die Halter haben kann. Die bekannteste dürfte hierbei ein Geschwindigkeitsverstoß sein, bei welchem die feststellende Behörde den Fahrzeughalter über das Kennzeichen kontaktiert, um den Fahrzeugführer zu ermitteln. Des Weiteren ist es nicht möglich das Fahrzeug ohne Dokumente und die amtlichen Kennzeichen, welche rechtlich in Verbindung mit dem Fahrzeug ebenfalls eine Urkunde darstellen, nachträglich selbst abzumelden. Auch die Anzeige bei der Polizei oder eine eidesstaatliche Versicherung helfen hierbei nicht. Auch wenn das Fahrzeug verkauft wurde, also rechtlich eine Übergabe des Eigentums stattgefunden hat, wechselt hierbei nicht die Rolle des Fahrzeughalters und dessen Verantwortlichkeit für das Fahrzeug und alles, was mit diesem unter Umständen begangen wird. Eine Zwangsstillegung durch die Zulassungsstellen erfolgt in der Regel erst nach einem Jahr. Die Polizei und auch die Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven raten daher: - Fahrzeuge sollten immer abgemeldet verkauft werden, vor allem an Personen, die nicht aus ihrem nahen, persönlichen Umfeld (z.B. enge Familienmitglieder) stammen. Gerne wird als Argument angeführt, dass Käufer das Fahrzeug noch angemeldet leichter überführen können. Lassen Sie sich hierbei von keinem interessierten Käufer unter Druck setzen. - Setzen Sie für einen Fahrzeugverkauf immer einen vollständigen Kaufvertrag inklusive vollständiger Personalien auf. Kaufverträge können als blanko Musterschreiben auf vielen Internetseiten heruntergeladen werden.Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cuxhaven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stephan Hertz Telefon: 04721-573-404 E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de