Leichlingen – 85-Jähriger reagiert richtig bei Schockanruf

Am Donnerstag (20.04) erhielt ein 85-jähriger Leichlinger den Anruf einer vermeintlichen Polizistin. Diese gab an, dass die Tochter des Seniors einen Unfall gehabt habe und hierbei eine Mutter mit drei kleinen Kindern tödlich verletzt wurde. Im weiteren Verlauf reagierte der Senior jedoch genau richtig, sodass die Täter die gewünschte Kaution nicht erbeuten konnten. Zunächst schilderte die Polizistin, dass die Tochter des 85-Jährigen sich vom Unfallort entfernt habe und sie deshalb in Gewahrsam genommen werden müsse. Anschließend wurde der Senior mit seiner Tochter verbunden, konnte jedoch aufgrund der weinerlichen Stimme nicht verstehen, was diese sagte. Ein Haftrichter, der sich als Herr Leipnitz ausgab, forderte eine Kaution in Höhe von 100.000 Euro - gegen diese dürfe die Tochter wieder nach Hause. Zunächst war der Geschädigte überzeugt, dass der Sachverhalt zutreffend war. Am nächsten Tag erhielt der Senior einen weiteren Anruf. Daraufhin verlangte er, mit seiner Tochter zu sprechen. Der Leichlinger bewahrte einen kühlen Kopf und stellte ihr wiederholt eine Sicherheitsfrage nach dem Namen ihres Haustieres. Die Antwort der Betrüger fiel zweimal falsch aus. Dadurch erkannte der Senior den Betrug und legte auf. Aus polizeilicher Sicht hat sich der Geschädigte vorbildlich verhalten, indem er einen kühlen Kopf bewahrte, den Betrügern eine Sicherheitsfrage stellte und kein Geld oder Wertgegenstände übergab. "Das Wichtigste bei einem solchen Schockanruf ist es, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Bestehen Sie darauf, den Amtsträger zurückzurufen. Suchen Sie die Nummer hierfür eigenständig heraus und erkundigen Sie sich bei Ihrer Polizeidienststelle über den Sachverhalt. Involvieren Sie eine vertraute Person und geben Sie in keinem Fall persönliche Informationen am Telefon heraus. Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an Unbekannte", rät Peter Liening, Leiter des Kommissariats Kriminalprävention / Opferschutz. "Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, erstatten Sie bitte Strafanzeige bei der Polizei." Wer Interesse an einer kostenfreien Beratung zu dieser oder anderen Betrugsmaschen hat, kann sich telefonisch unter der Rufnummer 02202 205-444 oder persönlich beraten lassen. (st) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, RBe Steinberger Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de