Unbekannte legen zweimal Betonteile auf Gleise / Bundespolizei sucht Zeugen
Unbekannte haben am Sonntag offenbar zweimal kurz hintereinander Betonteile auf die Gleise der Bahnstrecke Delmenhorst-Hesepe gelegt. In beiden Fällen konnten Züge der NordWestBahn nicht rechtzeitig bremsen und kollidierten mit den Hindernissen.
Die beiden Vorfälle ereigneten sich in Nähe des Bahnüberganges Krimpenforter Straße in Lohne (Oldenburg). Dort war es bereits am 17. April und 18. April zu zwei ähnlichen Vorfällen gekommen. Damals hatten Unbekannte jeweils einen Klappstuhl auf die Gleise gestellt hatten.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70276/5489540
Am Sonntag überfuhr ein Zug der NordWestBahn gegen 17:45 Uhr zum ersten Mal eine Betonplatte, welche Unbekannte auf die Bahngleise gelegt hatten. Kurze Zeit später, gegen 18:25 Uhr, wurde offenbar erneut ein Betonstück auf die Gleise gelegt. Dieses wurde dann ebenfalls an gleicher Stelle überfahren.
Bei der Überprüfung des Ereignisortes durch die Bundespolizei konnten Reste der Betonteile festgestellt werden. Trotz der Kollision gab es offenbar keine größeren Schäden an den Zügen und in beiden Fällen konnte die Fahrt fortgesetzt werden.
Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 218380 entgegen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden.
Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.
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Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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Ralf Löning
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