Korrektur der Pressemitteilung: Besucherin des Stadthauses widersetzt sich der Polizei
Die Angaben in Bezug auf die Gewahrsamnahme der Störerin muss korrigiert werden. Die korrekte Formulierung lautet wie folgt:
"Auf Anordnung der Polizei wurde die Frau zunächst in Gewahrsam genommen und zwischenzeitlich wieder entlassen."
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Juliane Zgonine
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de