Korrektur der Pressemitteilung: Besucherin des Stadthauses widersetzt sich der Polizei

Die Angaben in Bezug auf die Gewahrsamnahme der Störerin muss korrigiert werden. Die korrekte Formulierung lautet wie folgt: "Auf Anordnung der Polizei wurde die Frau zunächst in Gewahrsam genommen und zwischenzeitlich wieder entlassen." Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Juliane Zgonine Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de