Abschlussmeldung: Wohnungsbrand in der Schweriner Altstadt

Die Löscharbeiten sind abgeschlossen. Zu Personenschäden ist es nicht gekommen. Die vom Brand betroffene Wohnung ist bis auf weiteres unbewohnbar; die Sachschadenshöhe liegt laut erster Schätzung bei ca. 100.000 Euro. Die Bewohnbarkeit einer Nachbarwohnung ist in Prüfung. Die Mieter der übrigen vier Wohnungen des Hauses konnten in diese zurückkehren. Verkehrsmaßnahmen wurden aufgehoben. Die Brandursache ist weiter Gegenstand laufender Ermittlungen des Kriminalkommissariats Schwerin. Gegenwärtig liegen keine Anhaltspunkte für eine Vorsatztat vor. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Rainer Autzen Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de