Ingewahrsamnahme nach Ruhestörung und Widerstand

Am Samstagvormittag, 13.05.2023 gegen 10:30 Uhr wurde die Polizei zu einer Ruhestörung durch überlaute Musik, ausgehend aus einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf der Bickernstraße in Gelsenkirchen-Bismarck, gerufen. Die anwesende, augenscheinlich stark alkoholisierte Wohnungsinhaberin kam den Anweisungen der eingesetzten Polizeibeamten, u.a. ihren Personalausweis auszuhändigen, nicht nach. Da zu befürchten war, dass die aggressive 35-jährige Gelsenkirchenerin die Beamten körperlich angeht, wurde sie in Gewahrsam genommen. Während der Ingewahrsamnahme und Durchsuchung ihrer Person trat sie einer Polizeibeamtin gegen das Knie und beleidigte die eingesetzten Beamten. Während des Transports zum Zentralgewahrsam Gelsenkirchen sperrte sie sich mehrfach massiv und spuckte einem Beamten gezielt ins Gesicht. Die eingesetzten Beamten verblieben dienstfähig. Der Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen. Es wurden Strafanzeigen wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bezüglich der Ruhestörung vorgelegt. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen PHK Blechinger Leitstelle Telefon: 0209/365 2160 E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de