Fahrer ohne Führerschein erwischt und Haftbefehl vollstreckt

Zu den Aufgaben von Bezirksdienstbeamten der Polizei gehören neben dem unmittelbaren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Bereich auch die Vollstreckung von Haftbefehlen oder die Ermittlungen von Aufenthaltsorten für die Justiz. Am Dienstagmorgen (16. Mai) machte sich ein Bezirksdienstbeamter auf den Weg, den Aufenthaltsort einer 37-jährigen Lohmarerin ausfindig zu machen. Sie war verurteilt worden, weil sie anderen Fahrern ohne Führerschein ihr Auto zur Verfügung gestellt hatte. Deswegen wurde eine Geldstrafe verhangen, die bei Nichtzahlung in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Auf dem Weg zum vermuteten Aufenthaltsort in Sankt Augustin kam dem Polizisten das Auto der Gesuchten entgegen. Am Steuer saß der vermutete Lebensgefährte, auf dem Beifahrersitz die 37-Jährige. Der Beamte wendete seinen Streifenwagen und folgte den Verdächtigen. Als die beiden bemerkten, dass ihnen die Polizei folgte, bog der Renault in einen Hinterhof ab und der Fahrer, ein 25-Jähriger aus Sankt Augustin, stieg aus und tat so, als ob er auf dem Klingelschild einen Namen suchen würde. Der Bezirksbeamte sprach den 25-Jährigen an und bat um seine Personalien. Der 25-Jährige gab an, keine Personalpapiere dabei zu haben und nannte Personalien, die sich bei Überprüfung als falsch herausstellten. Durch eine hinzugerufene Streife wurde der Verdächtige nach Personalpapieren durchsucht und in seiner Beintasche fand sich seine Geldbörse mit Personalausweis. Die Abfrage der richtigen Personalien ergab, dass er keinen Führerschein hat. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch wegen der falschen Personalienangabe wurde eine Anzeige gefertigt. Die Lohmarerin, um die es ursprünglich ging, konnte die Geldstrafe nicht zahlen und wurde vorläufig festgenommen. Auf der Polizeiwache konnte sie sich telefonisch mit der Staatsanwaltschaft auf eine Ratenzahlung verständigen. Daher konnte sie die Wache auf freiem Fuß wieder verlassen. Ein neues Verfahren, weil der 25-Jährige mit ihrem Auto fahren durfte, wurde eingeleitet. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de