(UL) Blaubeuren – Ohne Acht und Lappen im Straßenverkehr unterwegs / Am Dienstag konnte bei einem Unfall in Blaubeuren der 33-jährige Verursacher keinen gültigen Führerschein vorweisen.

Der 33-Jährige wartete in einem Kleinlaster gegen 6.45 Uhr an einer Ampel in der Straße Sonderbucher Steige. Als er anfuhr, rollte das Fahrzeug wohl zunächst rückwärts. Dabei touchierte er einen Audi A4, welcher hinter ihm wartete. Die Polizei Ehingen nahm den Unfall auf und schätzt den Schaden an dem Audi auf 1000 Euro. Sie überprüften bei der Unfallaufnahme auch den bosnischen Führerschein des 33-Jährigen. Dabei stellten die Polizisten fest, dass dieser in Deutschland nicht mehr gültig war. Denn der 33-Jährige wohnte schon seit mehr als 180 Tagen in Deutschland. Er sieht nun nicht nur einem Bußgeld, sondern auch einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen. Ebenso zeigt die Polizei den Eigentümer des Kleinlasters an. Als Fahrzeughalter hätte dieser nämlich die Gültigkeit des Führerscheins seines Fahrers vor Fahrtantritt überprüfen müssen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind. ++++0956262 0961611 (BK) Julia Schmidt, Tel.: 0731 188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de