Eine Schleusung aufgedeckt, eine Schleusung verhindert
Am Dienstagmorgen verhinderten Bundespolizisten gemeinsam mit Einsatzkräften des polnischen Grenzschutzes eine Einschleusung nach Deutschland.
Gegen 6:40 Uhr bemerkte eine Streife der gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle auf der Frankfurter Stadtbrücke, wie ein Mann acht Personen mit seinem Mobiltelefon filmte, welche im Begriff waren die Stadtbrücke von Polen nach Deutschland zu überqueren.
Die Einsatzkräfte stoppten die Personengruppe und verhinderten so die Einschleusung der afghanischen Männer. Die Männer im Alter von 20 bis 57 Jahren konnten keine Dokumente für eine legale Einreise nach Deutschland vorweisen. Der 29-jährige ukrainische Staatsangehörige, der die Männer zuvor gefilmt hat und ihr mutmaßliche Schleuser war, wies sich mit seinem Reisepass und einer polnischen, zeitlich abgelaufenen Aufenthaltskarte aus.
Die weitere Bearbeitung hierzu haben die zuständigen polnischen Behörden übernommen.
Etwas später deckten Bundespolizisten die mutmaßliche Einschleusung von fünf Personen auf der BAB 12 auf.
Um 7:40 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen aus Polen kommenden Pkw Toyota Prius an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder) Mitte. Fahrer war ein 49-jähriger georgischer Staatsangehöriger, der sich mit seinem gültigen Reisepass auswies. Bei den weiteren Insassen handelte es sich um fünf afghanische Staatsangehörige im Alter zwischen 20 und 38 Jahren, die über keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente verfügten.
Die Beamten nahmen die mutmaßlich geschleusten Personen in Gewahrsam und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein. Da die Männer Schutzersuchen äußerten, leiteten die Einsatzkräfte sie zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter.
Gegen den mutmaßlichen Schleuser ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen schoben Einsatzkräfte den 49-jährigen Georgier nach Polen zurück und sprachen ihm eine zweijährige Wiedereinreisesperre aus.
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