Ohne Fahrerlaubnis: Fußgängerin beim Rückwärtsfahren übersehen
Am Samstagvormittag ereignete sich auf der Parkfläche am Nahversorgungszentrum "Am Eisernen Kreuz" ein Zusammenstoß zwischen Pkw und Passantin. Gegen den Unfallverursacher wird jetzt zusätzlich auch wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafrechtlich ermittelt.
Gegen 11:30 Uhr setzte ein 76-Jähriger aus Aachen den von ihm geführten Pkw im Bereich des Großparkplatzes rückwärts in eine Parklücke. Allerdings hatte er dabei eine 79 Jahre alte Fußgängerin aus Düren nicht rechtzeitig gesehen und die Frau mit dem Wagen erfasst. Die Geschädigte wurde glücklicherweise nur leicht verletzt, so dass der hinzugezogene Rettungsdienst sie nicht ins Krankenhaus transportieren musste.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten jedoch fest, dass der 76-Jährige derzeit nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Wider besseren Wissens, so der Vorwurf, hatte die 67 Jahre alte Halterin des Pkw, die ebenfalls zur Unfallzeit im Auto saß, diese Fahrt zugelassen.
Die Polizei ermittelt jetzt strafrechtlich gegen den Fahrer, aber auch gegen die Halterin.
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