Haftbefehl gegen Ruhestörer vollstreckt
Weil ein 58-Jähriger am Pfingstsonntag die Ruhe seiner Nachbarn störte, wurde die Polizei gerufen. Mit dem Besuch der Beamten war dann später nicht nur die Ruhestörung erledigt.
Kurz nach 11:00 Uhr meldeten sich Bewohner eines Dürener Mehrfamilienhauses bei der Polizei. Trotz des besonderen gesetzlichen Ruheschutzes hatte ein Hausmitbewohner störende Arbeiten mit Baumaschinen auf dem Balkon durchgeführt. Da er auch auf Bitten seiner Nachbarn nicht gewillt war, die Tätigkeiten einzustellen, wurde die Polizei hinzugerufen. Und siehe da: Gegen den Mann lag aktuell auch noch ein Haftbefehl zur mehrtägigen Erzwingungshaft vor, die er allerdings mit der Zahlung eines von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrages vor Ort abwenden konnte.
Insofern wurde mit dem Einsatz nicht nur die Sonntagsruhe wieder hergestellt, sondern auch der Haftbefehl abgearbeitet.
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