Gemeinde Nustrow erhält eigenes Wappen und eigene Flagge
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Die Gemeinde Nustrow im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen sowie eine eigene Flagge. Den Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Dirk Lembke versandt.
"Ich freue mich, dass die Gemeinde Nustrow ein eigenes Wappen erhalten hat. Es zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und ihre Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Wappen spiegeln die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde und die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und unterstreichen die Eigenständigkeit der Kommune", würdigte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel das Engagement der Nustrower für ein eigenes Wappen.
Das Wappen der Gemeinde Nustrow wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: "Mit silbernem Göpelstück gespalten von Rot und Blau, das Göpelstück belegt mit einem rot ge-ungten, silbern bewehrten schwarzen Bären mit goldenem Halsband, vorne eine silberne Lilie, hinten ein silberner Rinderkopf". (siehe Bild im Anhang).
Als Göpelstück bezeichnet man eine schräg- mit senkrechter und waagerechte Teilung. Ähnlich wie bei einer Deichsel beim Pferdewagen dient es als eine Verbindung/Kopplungsstück.
Der Nustrower Bürgermeister Dirk Lembke erklärt, wofür die Symbole stehen:
"Die Gemeinde greift in ihrem Wappen frühere Besitzverhältnisse auf. Der Bär mit der roten Zunge und dem goldenen Halsband ist das Wappentier der mecklenburgischen Gutsfamilie von Behr, die von 1425 bis 1794 in mehreren Generationen in Nustrow
ansässig war.
Die Lilie stammt aus dem Wappen von der Gutsfamilie Graf von Schack. Diese Familie hat den Ort von 1794 bis 1912 bewirtschaftet. 1830 wurde, nach dem Abriss des hier erbauten Schlosses, das neue Gutshaus der Familie errichtet.
Der Rinderkopf im Wappen geht darauf zurück, dass Nustrow viele Jahrhunderte von der Landwirtschaft geprägt wurde, insbesondere 1952 bis 1991 von der Rinderzucht."
In der Flagge der Gemeinde spiegeln sich die Farben des Wappens von Nustrow wider. Die Flagge ist horizontal von Blau und Weiß zu Rot im Verhältnis geteilt. Das Wappen liegt mittig deutlich nach unten verschoben in Weiß und Rot mit Abstand zum unteren Rand (auch hier finden Sie ein Bild im Anhang).
Nustrow kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest. Die Flagge kann als repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde dienen und bei geeigneten Anlässen gehisst werden, wie zum Beispiel am Fahnenmast in der Mitte des Dorfplatzes. (Foto im Anhang)
Hintergrund
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 385 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 298 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de