Admannshagen-Bargeshagen erhält eigenes Wappen und eigene Flagge
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Die Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen sowie eine eigene Flagge. Den Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Uwe Leonhardt versandt.
"Ich freue mich sehr über das Engagement der Gemeinde für ein eigenes Wappen und eine eigene Flagge. Damit bringt sie deutlich ihren Wunsch zum Ausdruck, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und ihre Selbstverwaltung in einem eigenen Symbol sichtbar machen. Wappen spiegeln die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde und die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und unterstreichen die Eigenständigkeit der Kommune", sagte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.
Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: "In Gold schwebend eine grüne Giebelfront einer niederdeutschen Scheune mit schwarzem Fachwerk und Tor sowie Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen. Im Schildfuß ein nach unten eingebogener fünfblättriger grüner Lindenzweig." (siehe Bild im Anhang).
"Zur Gemeinde gehören die Ortsteile Admannshagen,
Admannshagen-Ausbau, Bargeshagen, Rabenhorst und Steinbeck. Diese Bauerndörfer wurden erstmals in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bzw. um die Jahrhundertwende zum 14. Jahrhundert erwähnt. Das Niederdeutsche Hallenhaus ist ein typisches Bauernhaus und wurde bereits mit der Gründung dieser Dörfer hier gebaut. Die Scheune war neben dem Wohnhaus das wichtigste Gebäude des Bauernhofes und hatte eine besonders große Bedeutung für die notwendigen Arbeitsprozesse als auch für das gesellschaftliche Leben. Mit der traditionellen Scheune im grünen Feld der Flagge sollen die historischen Bauerndörfer mit ihrer Entstehung im Waldgebiet, dem Hag, versinnbildlicht werden. Der Lindenzweig mit fünf Blättern stellt die fünf Ortsteile und ihren Zusammenhalt dar", erklärt Bürgermeister Uwe Leonhardt die Bedeutung der Symbole.
In der Flagge der Gemeinde spiegeln sich die Farben des Wappens von Admannshagen-Bargeshagen wider. Sie besteht aus grünem Tuch. Es ist in der Mitte mit dem Gemeindewappen belegt, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt (auch hier finden Sie ein Bild im Anhang).
Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest. Die Flagge kann als repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde dienen und bei geeigneten Anlässen gehisst werden.
Hintergrund
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 387 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 299 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Hoheitszeichen/) herunterladen können.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/58812003
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