64-Jähriger fährt mit Blaulicht durch die Fußgängerzone

Polizeibeamte haben am Dienstag, 13. Juni 2023, um 15.45 Uhr auf der Blindestraße in Buer ein Auto festgestellt, auf dessen Armaturenbrett ein Blaulicht stand. Bei einer Überprüfung des Kennzeichens stellte sich heraus, dass das Fahrzeug auf einen Hertener Bürger und nicht etwa auf eine amtliche Behörde zugelassen war. Kurze Zeit später kam ein 64 Jahre alter Mann zu dem Auto. Er gab an, mit Blaulicht durch die Fußgängerzone, unter anderem auch über die Hochstraße gefahren zu sein, um schneller zu sein. Als die Beamten ihn auf sein rechtwidriges Verhalten hinwiesen, blieb der Mann bei seiner Meinung und behauptete, dass das Blaulicht die Verkehrssicherheit erhöht habe, da er von Fußgängern besser gesehen werde. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmaßung gegen den Hertener, stellten das Blaulicht sicher und begleiteten ihn mit seinem Auto aus der Fußgängerzone. Grundsätzlich dürfen nur Personen, die in Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte dazu befugt sind, Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch das Nutzen eines Blaulichts. Das widerrechtliche Nutzen von Behördenkennzeichen kann unter Umständen mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Thomas Nowaczyk Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de