Verbotene Fahrt mit Konsequenzen
Am Mittwoch (14.06.2023) stoppten Beamte des Dürener Verkehrsdienstes einen Autofahrer, der ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Auf dem Rücksitz saß seine nicht angeschnallte Frau, neben sich eine nicht befestigte Babyschale samt Säugling.
Gegen 12:10 Uhr fiel der Polizei ein Auto auf der Piusstraße auf. Da die Beamten sahen, dass eine Fahrzeuginsassin nicht angeschnallt war, stoppten sie den Pkw und kontrollierten zunächst den Fahrer. Es stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Seine Ehefrau war nicht angeschnallt, die Babyschale mit Säugling neben ihr war unbefestigt. Eine Belehrung durch die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zeigte jedoch wenig Wirkung: Der Fahrer beschwerte sich stattdessen über die Dauer der Kontrolle. Er sei Insasse einer JVA und lebe dort im offenen Vollzug. Nun käme er zu spät und bekäme sicher Ärger. Die Polizistinnen und Polizisten beschlagnahmten den ohnehin ungültigen Führerschein des Mannes und untersagten ihm die Weiterfahrt. Nach Rücksprache mit der zuständigen JVA kann der 38-Jährige nun damit rechnen, seine gewonnenen Freiheitsrechte wieder einbüßen zu müssen. Er wird die JVA vorerst nicht mehr verlassen dürfen.
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