(HDH) Giengen – Vorfahrt missachtet / Leichte Verletzungen zog sich ein 23-Jähriger bei einem Unfall am Mittwoch bei Giengen zu.

Gegen 9.45 Uhr kam die 45-Jährige mit ihrem VW aus Richtung Sachsenhausen und bog nach links auf die Kreisstraße in Richtung Hermaringen ab. Dabei übersah sie den von links kommenden 23-Jährigen. Der Fahrer des Renault hatte Vorfahrt. Im Einmündungsbereich stießen die Fahrzeuge zusammen. Bei dem Unfall erlitt der 23-Jährige leichte Verletzungen. Er kam vorsorglich in ein Krankenhaus. Die Polizei Giengen nahm den Unfall auf und schätzt die Sachschaden auf etwa 9.000 Euro. Der nicht mehr fahrbereite Renault musste abgeschleppt werden. In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. +++++++ 1170060(TH) Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de