An vier Tagen im Juni wehen die Flaggen an den Dienstgebäuden des Landes

Im Juni werden die hoheitlichen Flaggen vor den Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, an zwei Tagen auf Vollmast gesetzt. Außerdem werden alle Schweriner Ministerien und die Staatskanzlei anlässlich des Christopher-Street-Days zum Monatsende die Regenbogenflagge hissen. Am 17. und 20. Juni werden jeweils die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie - je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten - die Europaflagge und eigene Flaggen der Kommunen wehen. Der 17. Juni gilt als Tag des Gedenkens an die Opfer des mit Gewalt beendeten Volksaufstands in der DDR im Jahr 1953. Am 20. Juni wird offiziell der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht, zeitgleich findet der Weltflüchtlingstag statt. "Bei diesen im Beflaggungskalender unseres Bundesland aufgeführten Tagen handelt es sich um regelmäßige Beflaggungstage, an denen die Dienststellen verpflichtet sind, hoheitlich zu flaggen. Zusätzlich wird in diesem Jahr auf Beschluss der Staatssekretäre die Regenbogenflagge zum Monatsende vor allen Ministeriumsgebäuden in Schwerin wehen", kündigte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin an. Anlass ist der Christopher Street Day (CSD) am 28. Juni - der Tag, an dem im Jahr 1969 infolge einer Polizeirazzia in einer New Yorker Schwulenbar eine der größten Emanzipationsbewegungen nicht nur in der Geschichte der USA begann - sowie der CSD in Schwerin am 1. Juli. "In M-V begehen neben der Landeshauptstadt auch Greifswald, Neubrandenburg und Rostock an unterschiedlichen Tagen den Christopher-Street-Day. Auch ihnen steht es dank unserer neuen Beflaggungsverordnung frei, aus diesem Anlass an ihren Dienstgebäuden die Regenbogenflagge zu hissen", sagt Christian Pegel und fügt hinzu: "Die Verordnung, die seit Jahresbeginn in Kraft ist, ermöglicht, dass unter bestimmten Umständen auch nicht hoheitliche Flaggen wie zum Beispiel die Regenbogenflagge gesetzt werden dürfen. Dies war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag - und er wurde zügig erfüllt. Die Dienststellen im Land können nun selbst entscheiden, ob sie diese ,Solidaritäts-Flaggen' aus besonderen Anlässen setzen möchten oder nicht", sagte Christian Pegel und fügte hinzu: "Bei Dienststellen des Landes muss zuvor das Innenministerium zustimmen. Das haben wir in diesem Fall gern getan." Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de