Aufgelegte Steine sorgen für Rettungseinsatz – Bundespolizei sucht nach Zeugen

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg. Ein Güterzug musste eine Schnellbremsung einleiten nachdem er etwas überfahren hatte. Ein Polizei- und Rettungseinsatz waren die Folge. Der Vorfall ereignete sich gestern Abend gegen 21:54 Uhr, auf der Strecke Wilhelmshaven- Oldenburg im Bereich Rastede auf Höhe des Schanzer Weges. Der 28-jährige Triebfahrzeugführer eines in Richtung Oldenburg fahrenden Güterzuges brachte sein Schienenfahrzeug gegen 21:54 Uhr durch eine Schnellbremsung zum Stehen, nachdem er laute Schläge an der Lok wahrgenommen hatte. Da ein Personenunfall nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden sofort Polizei- und Rettungskräfte alarmiert. Bei der Überprüfung des Ereignisortes wurden jedoch nur noch Spuren eines Steinschlages an einem Radreifen des Schienenfahrzeuges festgestellt. Hinweise auf einen Zusammenstoß mit einer Person gab es nicht. Offenbar hatten Unbekannte Steine auf die Gleise gelegt, die von dem Güterzug überfahren wurden. Aufgrund des Vorfalls war die Bahnstrecke zwischen 21:54 bis 23:02 Uhr für den Zugverkehr gesperrt. Es verspäteten sich vier Züge um insgesamt 276 Minuten. Neben der Bundespolizei waren auch fünf Funkstreifenwagen der Landespolizei sowie rund 60 Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehren Jaderberg und Hahn-Lehmden und der Rettungsdienst im Einsatz. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 218380 entgegen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de