PD Zwickau – Reinsdorf: Verkehrsüberwachung auf der S 286

Reinsdorf: Verkehrsüberwachung auf der S 286 Medieninformation: 211/2023 Verantwortlich: Ulrike Heinrich Stand: 23.06.2023, 18:41 Uhr Ausgewählte Meldung Verkehrsüberwachung auf der S 286 Zeit:     20.06.2023, 06:00 Uhr bis 08:45 Uhr 23.06.2023, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr Ort:      Reinsdorf Im Zusammenhang mit den beiden tödlichen Verkehrsunfällen, welche sich am 09. Mai 2023 auf der S 286/Freitagstraße in Reinsdorf ereigneten, kontrollierten Beamte des Polizeireviers Werdau am Dienstag zwischen 06:00 Uhr und 08:45 Uhr sowie am Freitag von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Hierbei wurde Hauptaugenmerk auf das seit einigen Wochen vorläufig bestehende Überholverbot gelegt, das sich vom Autohof Härtensdorf bis zum Abzweig zur Vettermannstraße erstreckt. Aber auch andere Verstöße konnten im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt werden. So kontrollierten die eingesetzten Beamten am Dienstag an der Kontrollstelle S 286/Straße der Befreiung insgesamt 43 Fahrzeuge. Neben dem eigentlichen Schwerpunkt des Überholverbotes, welches fünf Mal geahndet wurde, konnten die Beamten auch einen alkoholisierten Fahrzeugführer, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und ein unbefugtes Befahren von Wald- und Forstwegen feststellen. Zu einer weiteren Kontrollmaßnahme kam es in den frühen Freitagabendstunden im Bereich der S 286. Aufgrund der vorherrschenden Wetterlage konnte die Kontrolle allerdings nicht wie geplant durchgeführt werden. In knapp einer Stunde Kontrollzeit wurden insgesamt zehn Fahrzeuge überprüft. Verstöße gegen das Überholverbot wurden keine festgestellt. Zwar hielten sich die Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß an die Beschilderung auf der Strecke, jedoch wurden die Beamten des Einsatzzugs auf eine heranfahrende S 51 aufmerksam. Während der Kontrolle stellten sie fest, dass der 17-jährige Fahrer an seinem Fahrzeug bautechnische, unzulässige Veränderungen vornahm, sodass seine aktuelle Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs nicht mehr ausreichend war. Dem jungen Mann wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Der Deutsche muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Erlöschen der Betriebserlaubnis verantworten. An beiden Tagen waren insgesamt 27 Beamte der Polizeireviere Werdau und Zwickau sowie vom Einsatzzug im Einsatz. (uh)