Fußgänger zwingt K-Bahn zur Notbremsung

Weil ein Fußgänger am Dienstag (20.06.), gegen 17:00 Uhr, auf Höhe der Straße "An der Rheinbahn" trotz roter Ampel verbotswidrig die Gleise querte, musste der Fahrer einer U76 in Richtung Krefeld eine Notbremsung einleiten. Der Zug kam gerade noch rechtzeitig vor dem Mann zum Stehen. Der Fußgänger entschuldigte sich nach dem Vorfall, entfernte sich aber noch vor dem Eintreffen der Polizei in unbekannte Richtung. Personen wurden bei dem Vorfall nach bisherigen Erkenntnissen nicht verletzt. Beschreibung des Fußgängers: männlich, etwa 30 bis 40 Jahre alt, circa 160 bis 170 Zentimeter groß, dunkler Teint, kräftige Statur, kurze Haare, kariertes Oberteil Der Unbekannte befand sich in Begleitung einer etwa 60 bis 70 Jahre alten Frau. Sie war mit einem Kleid mit großen hellen Punkten und einem hellen Kopftuch bekleidet. Zeugen und betroffene Insassen der Rheinbahn werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat 2 in Meerbusch zu melden. Die Polizei informiert: Der Bremsweg von Zügen ist nicht mit dem Bremsweg von Fahrzeugen vergleichbar. Er kann je nach gefahrener Geschwindigkeit bis zu mehreren Kilometern betragen. Das verbotswidrige Überqueren der Bahngleise ist deshalb eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro geahndet werden kann. Wird der Schienenverkehr gefährdet, handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: