Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
Geestland. Am Sonntag (25.06.2023) kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Geestland gegen 19:00 Uhr in Langen einen Audi mit angebrachten Kurzzeitkennzeichen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 22-jährige Geestländer das Kennzeichen für unzulässige Zwecke, in diesem Fall eine private Fahrt, benutzte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Kurzzeit-, wie Händlerkennzeichen, ausschließlich für ihre bestimmungsgemäßen Zwecke benutzt werden dürfen.
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