Ermittlungen nach mutmaßlichem Kellereinbruch offenbaren Haftbefehl

Ein 36 Jahre alter Mann aus Neuss ist nach einem Polizeieinsatz hinter Gitter gelandet. Ein Nachbar hatte die Polizei gerufen, weil in dem Mehrfamilienhaus an der Euskirchener Straße in der Vergangenheit ein Kellerabteil aufgebrochen wurde. Der Zeuge hatte nun am frühen Dienstagmorgen (27.06.) einen Mann dabei beobachtet, wie er Kleidung und andere Gegenstände aus dem Keller in eine Wohnung transportierte. Das Aussehen des Verdächtigen sollte zudem mit der Beschreibung des bis dato unbekannten Kellereinbrechers übereinstimmen. Bei einer Nachschau fanden die Beamten zwar keine aufgebrochenen Kellerabteile vor, sie stellten den 36-Jährigen aber wegen der Beobachtung des Nachbarn und der vorangegangenen Tat zur Rede. Der Mann bestritt, etwas mit dem Kellereinbruch zu tun zu haben. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab aber, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht bezahlen konnte, muss er nun für 50 Tage ins Gefängnis. Die weiteren Ermittlungen zu den Kelleraufbrüchen hat das Kriminalkommissariat 22 in Neuss übernommen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: