Kreis Kleve – Mit Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr unterwegs / Seitenabstand zu Radfahrenden einhalten!

Bei diesem sonnigen Wetter sind viele Menschen im Kreis Kleve mit dem Fahrrad, E-Bike oder dem Pedelec unterwegs. Dabei kommt es häufiger zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern und insbesondere gegenüber Zweiradfahrern, wenn sie überholt werden. Nicht immer scheint klar zu sein, dass aus einem früher geforderten "ausreichenden Sicherheitsabstand" seit April 2020 ein vorgeschriebener und verpflichtender Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern geworden ist. In der Straßenverkehrsordnung heißt es nun in § 5 Absatz 4: "... Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter." Wer Rad fahrende Kinder überholt, muss mindestens 2 Meter Seitenabstand halten. Die Polizei Kleve appelliert dringend an alle Kraftfahrzeugführer den Seitenabstand einzuhalten, um schwere Verkehrsunfälle zu verhindern. (ms) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Kleve Pressestelle Polizei Kleve Telefon: 02821 504 1111 E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de