PD Dresden – Dresdner Polizei sucht Wiedererkenner unter ihren Bediensteten
Dresdner Polizei sucht Wiedererkenner unter ihren Bediensteten
Medieninformation: 371/2023
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 29.06.2023, 09:00 Uhr
Polizeidirektion Dresden
Dresdner Polizei sucht Wiedererkenner unter ihren Bediensteten
Die Polizeidirektion Dresden hat zu Monatsbeginn mit der Suche nach Wiedererkennern unter ihren Mitarbeitern begonnen.
Bei Wiedererkennern handelt es sich um Menschen mit einer besonderen Fähigkeit. Sie können sich Gesichter besonders gut merken und auch dann wiedererkennen, wenn sich diese verändert haben oder nur teilweise zu sehen sind. Nur etwa ein bis zwei Prozent der Bevölkerung besitzen diese Eigenschaft.
Polizeipräsident Lutz Rodig: „Gerade wir als Polizeidirektion Dresden haben bereits im besonderen Maß von den Fähigkeiten der Wiedererkenner profitieren können. So hatte beispielsweise die Soko Hauptallee im Rahmen der Videoauswertung 42 vermummte Personen festgestellt, die sich nach dem Aufstiegsspiel gegen Türkgücü München im Mai 2021 im Großen Garten mit Fackeln zu einem Aufzug formiert hatten. Trotz vollständiger Vermummung konnten unsere Videoauswerter gemeinsam mit Chemnitzer Wiedererkennern 33 dieser Personen identifizieren. Damit lag es auf der Hand, dass wir auch bei uns Bedienstete suchen sollten, welche diese besonderen Fähigkeiten besitzen.“
Seit 2011 arbeiten Wiedererkenner in der Londoner Polizei, wo Experten ein mehrstufiges Testverfahren entwickelt haben, welches speziell auf die polizeilichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Mit Unterstützung der Universität Greenwich wendet die Polizeidirektion Dresden seit dem 1. Juni dieses Auswahlverfahren an.
Beteiligen können sich alle Bediensteten der Polizeidirektion Dresden. Bislang haben 1.165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Test angefangen. 652 von ihnen erreichten die zweite Phase des dreistufigen Testverfahrens.
Im Herbst dieses Jahres soll das Verfahren abgeschlossen werden. Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt anschließend zwei Wiedererkenner im Hauptamt zu beschäftigen. (sg)