32-Jähriger wird nach mehreren gefährlichen Körperverletzungen dem Haftrichter vorgeführt
Weil er am Mittwoch (5. Juli) einen 66-jährigen Mann sowie eine 15-Jährige ohne ersichtlichen Grund ins Gesicht schlug, wird der 32-jährige Täter heute dem Haftrichter vorgeführt.
Gegen 11:00 Uhr ereignete sich am Vorplatz des Frankfurter Hauptbahnhofs die erste Tat. Wie ein Zeuge beobachtete, schlug der Täter dem 66-jährigen Geschädigten unvermittelt ins Gesicht. Zum Tatzeitpunkt war die Hand sowie das Handgelenk des Täters mit einer medizinischen Schiene aus Hartplastik versehen. Durch den Schlag fiel der Geschädigte zu Boden, er erlitt eine Platzwunde im Gesicht und klagte über Kopfschmerzen. Zur weiteren Behandlung wurde er in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.
Der Täter setzte nach der Tat zur Flucht an, konnte jedoch durch den Zeugen verständigte Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit hieran gehindert und an Beamte der Bundespolizei übergeben werden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige entlassen.
Doch nur etwa drei Stunden später wurde der 32-jährige Mann erneut übergriffig. Wie Videoaufnahmen zeigen, schlug er dieses Mal einer 15-jährigen Geschädigten, die in einer Sitzgruppe auf dem Bahnsteig am Frankfurter Südbahnhof auf ihren Zug wartete, unvermittelt von hinten gegen den Kopf. Auch hierbei befand sich die Hand sowie das Handgelenk in der medizinischen Schiene. Die 15-Jährige fuhr anschließend mit einem Zug vom Tatort, konnte jedoch durch Beamte der Bundespolizei in Hanau festgestellt und zum Sachverhalt befragt werden. Sie trug keine äußerlichen Verletzungen davon.
Der 32-jährige Täter wurde noch am Tatort durch alarmierte Kräfte der Bundespolizei festgenommen und erneut zur Wache verbracht. Die Hintergründe für die beiden Taten sind bislang völlig unklar. Gegen den Mann wird nun in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und heute dem Haftrichter vorgeführt.
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Christian Bertz
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