Fast 100 km/h bei erlaubten 50 Stundenkilometern
Am Freitag, 14. Juli 2023, in der Zeit von 8 Uhr bis 10 Uhr führten Beamte der Polizei Gelsenkirchen Geschwindigkeitsmessungen
auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Berliner Brücke in Fahrtrichtung Buer durch.
Die Polizisten ahndeten 24 Geschwindigkeitsverstöße. 13 Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen mussten ein Verwarngeld bezahlen. Bei elf Autofahrern bzw. Autofahrerinnen war die gefahrene Geschwindigkeit so hoch, dass die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiteten.
Traurige Spitzenreiterin war eine 25-jährige Gelsenkirchenerin, die bei erlaubten 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 95 km/h gemessen wurde.
Die junge Frau erwartet ein Bußgeldbescheid in Höhe von 428,50 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Die Polizei Gelsenkirchen weist daraufhin, dass Geschwindigkeit immer noch eine der häufigsten Unfallursachen darstellt. Der Bremsweg liegt bei gefahrenen 50 km/h bei circa 25 Meter, bei einer Gefahrenbremsung (=Notbremsung) sind es noch 12,5 Meter.
Bei der gefahrenen Geschwindigkeit der 25-Jährigen liegt der Bremsweg bei etwa 90 Metern, bei einer Gefahrenbremsung bei circa 45 Metern.
Zum Bremsweg hinzu kommt immer noch der Reaktionsweg, also die Strecke, die man zurücklegt, ehe man die Gefahr erkannt hat und überhaupt reagieren kann.
Bei gefahrenen 50 km/h beträgt der Reaktionsweg ungefähr 15 Meter, bei gefahrenen 95 km/h bereits rund 28 Meter.
Eine ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit, wie zum Beispiel Regen oder Schnee, kann den Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, deutlich verlängern.
Durch Beachtung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit können bei einem Unfall schwere Unfallfolgen verhindert werden.
Die Polizei Gelsenkirchen wird auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überwachen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Stephan Knipp
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
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