Wohngeld: Im ersten Halbjahr 2023 mehr als doppelt so viel ausgezahlt wie im ersten Halbjahr 2022

Rund 56 Millionen Euro Wohngeld wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits ausgezahlt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 24 Millionen Euro - die Summe hat sich mehr als verdoppelt. Sie ist außerdem schon höher als die Summe der Wohngeldauszahlungen des gesam-ten vorigen Jahres in Höhe von 46 Millionen Euro. "Genau dies war das Ziel der Wohngeldreform, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist: die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker dabei zu unterstützen, die gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu bewältigen. Außerdem sollte durch eine Anhebung der Einkommensobergrenzen mehr Menschen als zuvor dieser staatliche Zuschuss zu Gute kommen. Auch dies hat funktioniert: Bezogen im Dezember 2022, vor der Reform, rund 23.000 Haushalte in unserem Bundesland Wohngeld, stieg ihre Zahl im Juli 2023 bereits auf mehr als 40.000", sagt Landesbauminister Christian Pegel zu diesen Zahlen. Er gehe davon aus, dass noch mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten könnten: "Ich möchte alle Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen, die dies noch nicht getan haben, ermutigen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Prüfen Sie doch vorab mit dem digitalen Wohngeldrechner https://wohngeld-mv.de/Rechner/) des Zweckverbands Elektronische Verwaltung unverbindlich, ob Sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen." Zur Orientierung nannte Christian Pegel einige Beispielwerte: "Alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro können Wohngeld erhalten. Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete kann ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften bestehen." Der Minister dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen für ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der Reform: "Durch die Anhebung der Einkommensobergrenzen für den Wohngeldbezug ist es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen gekommen, sodass da und dort etwas Geduld vonnöten ist. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt", so der Minister. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den zwölf Bundesländern, die den von Schleswig-Holstein im Einer-für-alle-Verfahren entwickelten Online-Dienst einsetzen. Die Anbindung an die Wohngeldbehörden erfolgte Mitte April 2023 in 86 Wohngeldbehörden. Die übrigen Wohngeld-behörden nutzen einen digitalen Antrag, der über das jeweilige Fachverfahren bereitgestellt wird. Nur wenige Kommunen bieten keinen digitalen Antrag an. Die Formulare für den digitalen Wohngeldantrag finden Sie im MV-Serviceportal(https://www.mv-serviceportal.de/?searchText=Wohngeld&acLeistungsId=). Die Wohngeldempfänger des Landes konnten auch 2023 von den Heizkostenzuschüssen nach dem Heizkostenzuschussgesetz profitieren, welches bereits vor der Wohn-geldreform in Kraft getreten ist. Seit Januar sind insgesamt knapp 13 Millionen Euro an gut 26.000 Haushalte ausgezahlt worden. Weitere Informationen rund um das Thema Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)(https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/wohngeld/) Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de