BPOLI EBB: Mit einer Softair-Pistole durch den Kurort, nun droht einem Jugendlichen ein Bußgeldbescheid
Wenn eine Spielzeugpistole einer echten Waffe täuschend ähnelt, kommt der Begriff "Anscheinswaffe" ins Spiel. Wird eine solche Anscheinswaffe dann in der Öffentlichkeit geführt, kann das Waffengesetz zur Anwendung kommen. So gestern im Kurort Oybin, wo die Bundespolizei kurz vor Mitternacht auf einen 14-Jährigen traf. Der Jugendliche hatte sich eine Softair-Pistole in den Hosenbund gesteckt und war damit in Gegenwart von zwei Kumpels durch die Gegend gelaufen. Der jugendliche Leichtsinn könnte nun Konsequenzen haben, schließlich droht dem Betroffenen möglicherweise ein Bußgeldbescheid. Seine Pistole wurde jedenfalls sichergestellt.
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