Fahrzeug und Führerschein nach mutmaßlichem Kfz-Rennen beschlagnahmt

Am Donnerstag (20.07.), 21:00 Uhr, dachte sich eine 42-jährige Neusser-Pkw-Fahrerin auf dem Konrad-Adenauer-Ring, ich beschleunige mein Fahrzeug mal stark und mache den anderen Insassen eine Freude. Sie hatte aber nicht damit gerechnet, dass eine zivile Polizeistreife neben ihr fuhr und sie nach ca. 500m Fahrtstrecke und bei einer Geschwindigkeit von ca. 120km/h aus dem Rennen nahm. Da sich die Fahrzeugführerin innerorts befand, es galt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und sie offenbar aus purer Freude eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen versuchte, wird dieser Verstoß als ein Verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet. Das Fahrzeug und der Führerschein der Neusserin wurden beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen hat jetzt das Verkehrskommissariat 2 in Neuss übernommen. Die Polizei wird auch in Zukunft, sowohl in Uniform als auch Zivil, ihre Kontrollen im Straßenverkehr durchführen und konsequent gegen u.a. Raser vorgehen. Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: