26-jähriger Mann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls im Rahmen des beschleunigten Verfahrens verurteilt
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim ein 26-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Diebstahls im sog. beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der bislang nicht vorbestrafte 26-Jährige entwendete gemeinsam mit einem anderen bisher unbekannten Mittäter am gestrigen Montagvormittag vier Damenhandtaschen und einen Damengürtel aus dem Luxussegment im Gesamtwert von 8.525 EUR aus einem Bekleidungsgeschäft in der Mannheimer Innenstadt. Während der 26-Jährige die Außentür des Geschäfts aufhielt, begab sich der bisher unbekannte weitere Täter in den Verkaufsraum und nahm hierbei gezielt die genannten Artikel an sich. Im Anschluss flüchteten die beiden Männer mitsamt dem Diebesgut. Der Ladendetektiv bemerkte den Diebstahl, nahm die Verfolgung der Täter auf und verständigte daraufhin das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt. Nach kurzer Verfolgung gelang es dem Detektiv, den 26-Jährigen zusammen mit der Polizei zu stellen. Hinter einer ein paar Meter entfernten Mülltonne konnte das in einer Einkaufstasche deponierte Diebesgut aufgefunden werden. Der zweite Täter konnte entkommen.
Nach der vorläufigen Festnahme wurde der 26-Jährige am heutigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim dem beschleunigten Verfahren zugeführt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt bezüglich des weiteren Täters dauern an.
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