(BC) Biberach – Ohne Kindersicherung im Auto unterwegs / Nicht gesichert war ein Kleinkind bei einer Kontrolle am Mittwoch in Biberach.
Gegen 16.30 Uhr stoppte eine Polizeistreife einen VW in der Waldseer Straße. Bei der Kontrolle sahen die Polizisten auf der Rücksitzbank die Mutter und das dreijährige Kind. Das war weder angegurtet, noch hatte es einen vorgeschriebenen Kindersitz. Der Mann durfte die Fahrt erst fortsetzen, nachdem ein geeigneter Kindersitz an die Kontrollstelle gebracht wurde. Die Polizisten führten mit den Erwachsenen ein belehrendes Gespräch. Der 35-Jährige Fahrer muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt rechnen.
Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeignet sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger erhalten Sie in unserer Broschüre "Sicher an Bord!" und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
++++1502717(TH)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de