Rellingen – Polizei kontrolliert vorgeschriebene Fahrtrichtung in der Kirchenstraße
Am Freitag (11.08.2023) haben Einsatzkräfte des Polizeireviers Pinneberg an der Kirchenstraße eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Innerhalb von 60 Minuten bogen 38 Fahrzeugführer von der Kirchenstraße kommend verbotswidrig nach links auf die Hauptstraße in Richtung Innenstadt.
Verkehrsteilnehmer dürfen an der o. g. Örtlichkeit nur nach rechts abbiegen.
Das Verkehrszeichen 209 - vorgeschriebene Fahrtrichtung - bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer nur in die durch Pfeil angegebene Fahrtrichtung fahren dürfen.
Verstöße werden mit 10 Euro geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung anderer wird das Verwarngeld auf 15 Euro erhöht. Im Falle eines Unfalls liegt das Verwarngeld bei 25 Euro.
Der neueingerichtete Brennpunktdienst des Polizeireviers Pinneberg wird in der Kirchenstraße zukünftig weitere Kontrollen durchführen.
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