Bei Anruf Vertrag / Polizei und Verbraucherzentrale warnen vor Betrugsmaschen
Ein weiterer Medieninhalt
Die mobile und digitale Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
NRW im Kreis Höxter klärt in Kooperation mit der Kriminalprävention
der Kreispolizeibehörde Höxter über Verkaufsmaschen
am Telefon auf. Gemeinsame Vor-Ort-Aktionen im Kreis Höxter
geplant.
Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich
verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen jedoch,
dass diese rechtswidrigen Anrufe trotzdem nicht nachlassen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld - wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird", erklärt Ute Delimat, Leiterin der mobilen und digitalen Beratungsstelle im Kreis Höxter. "Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam."
Und Albert Ecke von der Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde
Höxter ergänzt: "Lassen Sie sich grundsätzlich nicht auf Werbeanrufe
ein. Legen Sie im Zweifel einfach den Hörer auf."
Mit diesen Tipps können sich Verbraucher und Verbraucherinnen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.
- Telefonnummer nur angeben, wenn nötig!Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen: Die eigene Telefonnummer am besten nur dann angeben, wenn dies unbedingt nötig ist. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden. Solche Klauseln verstecken sich meist unter "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Eine Zustimmung kann auch im Nachhinein widerrufen werden.
- Aufmerksam bleiben beim Telefonieren!Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, sollten Verbraucher gezielt nach Daten fragen, die nur der echte Anbieter kennen kann. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden.
Obacht gilt auch bei Fragen wie "Hören Sie mich?". Antworten
Angerufene darauf mit einem "Ja", können Betrüger das
aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich
ein ganzer Satz wie "Ich höre Sie" als Antwort.
- Ungewollte Verträge widerrufen!Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
rechtswidrig - telefonisch geschlossene Verträge können hingegen
rechtlich wirksam sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge im
Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie
Telekommunikation. Diese bedürfen einer nachträglichen
Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Kundinnen und Kunden demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung schon erbracht
wurde.
Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies
nachträglich bereut, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Die
Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und
bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen auch über das
Widerrufsrecht informiert hat.
- Unerwünschte Anrufe melden!Betroffene können unerwünschte Werbeanrufe der Verbraucherzentrale
NRW oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es hilfreich, sich
Telefonnummer und weitere Informationen zum Anruf wie Zeitpunkt
und Firmenname zu notieren. Bei Verdacht auf einen Betrug sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Die Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter rät zur Nutzung
von Anruferkennungsdiensten. Diese Apps können aus dem Netz heruntergeladen werden. Zum Umgang mit den eigenen Daten sollten Verbraucher jedoch vorher unbedingt einen Blick auf die AGBs werfen.
Weitere Tipps der Kriminalprävention: Spam-Nummern über Anruf-
ID und Spamschutz in den Handy-Einstellungen aktivieren. Auch die
Rufnummern oder Rufnummernbereiche in der Benutzeroberfläche des
Routers blockieren oder bei dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter
sperren lassen.
Weiterführende Infos:
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderungen und zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu
Werbezwecken gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw
Die Kreispolizeibehörde Höxter weist auf den Unterschied zwischen unerlaubter Telefonwerbung und Anrufe als Mittel zur Begehung von
Straftaten hin.
Hierfür hat die Bundesnetzagentur ein Beschwerdeformular
bereitgestellt: https://www.bundesnetzagentur.de
Ratsuchende wenden sich bitte an die Verbraucherzentrale unter
0211/54 2222 11 (Mo-Fr, 9-17 Uhr) oder an die Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter unter 05271/962-1351 oder an KK1_Vorbeugung.Hoexter@polizei.nrw.de .
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Höxter
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Bismarckstraße 18
37671 Höxter
Telefon: 05271 / 962 -1521
E-Mail: pressestelle.hoexter@polizei.nrw.de
Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Höxter
Telefon: 05271 962 1222