Verkehrsbehinderung durch unnachgiebigen Verkehrsteilnehmer

Am Mittwoch (16. August) verursachte in Siegburg Stallberg ein Autofahrer eine Verkehrsbehinderung. In der Barbarastraße parkten mehrere Pkw am Straßenrand, so dass es zu Engstellen kam. Eine solche wollte der Fahrer eines Linienbusses passieren. Da sich die parkenden Autos auf seiner Gegenfahrbahn befanden und seine Fahrbahn frei war, war der Busfahrer vorrangsberechtigt. Ein ihm entgegenkommender Pkw-Fahrer sah dies anders: Der 56 Jahre alte Siegburger wartete nicht an geeigneter Stelle, um den Bus vorbeifahren zu lassen. Stattdessen steuerte der Mann sein Auto ebenfalls in die Engstelle und weigerte sich, zurückzusetzen. Er verlangte stattdessen von dem Busfahrer, dass dieser über den Gehweg ausweichen solle. Der Busfahrer entschied daraufhin, seine Fahrgäste aussteigen zu lassen und die Polizei zu verständigen. Auch der Aufforderung der Polizisten, dem Bus Platz zu machen, kam der 56-Jährige nicht nach. Um die bereits bestehende 35-minütige Verzögerung im Fahrplan nicht weiter zu vergrößern, setzte schließlich der Busfahrer zurück und der Autofahrer konnte seine Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. (Uhl) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de