Christian Pegel legt Entwurf für neue Bürgermeisterbesoldung und Aufwandsentschädigungen vor
Mit der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KomBesVMV2005V4P4/part/X) Ende vergangenen Jahres wurde die Besoldung der Landräte angehoben - und angekündigt, eine solche Änderung auch für die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Das Ergebnis und daraus resultierende Entwürfe für erforderliche Verordnungsänderungen hat Kommunalminister Christian Pegel heute im Kabinett vorgelegt.
"Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jeder einzelnen Gemeinde in unserem Bundesland leisten unverzichtbare Arbeit. Wer sich ehren- oder hauptamtlich für seine Gemeinde engagiert, tut dies in der Regel weit über die üblichen Büroöffnungszeiten hinaus. Und viele Bürgermeister vor allem in unseren kleineren Gemeinden setzen sich ehrenamtlich, neben ihrem Hauptberuf, für das Wohl ihrer Gemeinde ein. Wenn wir dieses kommunale Wahlamt weiterhin für geeignete Bewerberinnen und Bewerber attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Besoldung beziehungsweise Aufwandsentschädigung unverzichtbar", begründet Christian Pegel das Novellierungsvorhaben. Es seien außerdem die Vergütungsregelungen benachbarter Bundesländer im Norden zum Vergleich herangezogen worden. "Der Vergleich zeigt sehr deutlich, dass es höchste Zeit ist, in den kleineren Gemeinden bei den hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern etwas zu tun", so der Minister.
In den kleinen hauptamtlich verwalteten Gemeinden werden sie bislang genauso besoldet wie Beamte der mittleren Hierarchieebene der Landes-oder Kreisverwaltung. "Sie müssen sich aber im Gegensatz zu diesen regelmäßig einer Wahl stellen und werden zum Beispiel durch abendliche Sitzungen und andere Repräsentationstermine zeitlich wesentlich intensiver beansprucht, während sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Gemeinde eine sehr hohe Verantwortung tragen. Das sollte sich auch in der Besoldung widerspiegeln", so Pegel.
Das gelte auch und erst recht für die ehrenamtlichen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den kleinen und kleinsten Gemeinden des Landes sowie deren Stellvertretungen. Entsprechend werde auch deren Aufwandsentschädigung zeitgemäß angepasst. Dafür wird parallel zu den Regelungen für die Besoldung hauptamtlicher
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch die "Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen"(https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-EntschVMV2016pP9/part/X(Entschädigungsverordnung) geändert werden.
Was soll sich im Detail ändern?
Kommunalbesoldungslandesverordnung:
Der Entwurf sieht vor, dass die beim Vergleich mit den anderen norddeutschen Bundesländern untypisch kleinteilige Unterteilung mit dem üblichen Standard umgesetzt wird. Künftig wird es deshalb für Gemeinden und Städte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner nur noch eine einheitliche Regelung geben. Laut dem jetzigen Entwurf sollen künftig folgende Vergütungsgruppen gelten:
- bis 10 000: Besoldungsgruppe A16 - 10.001 bis 15.000: Besoldungsgruppe B2 - 15.001 bis 20.000: Besoldungsgruppe B3 - 20.001 bis 40.000: Besoldungsgruppe B4Die Besoldungsgruppe B4 war nach den letzten Besoldungsfestlegungen frei geblieben. Diese wird mit dem jetzigen Entwurf wieder geschlossen und die weiteren Besoldungsgruppen schließen dann wieder - wie in anderen Bundesländern üblich - an die vorherigen
Besoldungsstufen nahtlos an.
Entschädigungsverordnung:
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister sollen künftig monatlich um 20 Prozent ange-hoben werden, sodass z. B. die Bürgermeister in den kleinsten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern nun 840 Euro statt wie bisher 700 Euro und die Bürgermeister in den größten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern 3.600 Euro statt bislang 3.000 Euro monatlich erhalten können. Diese Regelung bestimmt allerdings nur die Höchstsätze, die die Gemeinden festlegen dürfen. Die konkrete
Bestimmung der Höhe bleibt weiterhin von der Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde abhängig.
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigung ihrer Stellvertreter sollen sich aufgrund einer Prozentregelung in der Entschädigungsverordnung entsprechend ändern:
Die ehrenamtlichen Stellvertreter hauptamtlicher Bürgermeister sollen künftig bis zu 50 Prozent mehr an monatlicher Aufwandsentschädigung erhalten können. Je nach Gemeindegröße sind das künftig maximal 440 Euro bis 900 Euro. Damit soll ebenfalls der deutlich höheren
Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertretungsfunktion Rechnung getragen werden.
Zum weiteren Verfahren sagt Christian Pegel: "Nach der ersten Kabinettsbefassung erfolgt nun die Verbandsanhörung zu den Verordnungsentwürfen und danach eine zweite Kabinettsbefassung. Das Inkrafttreten der Kommunalbesoldungslandesverordnung ist für Ende dieses Jahres angedacht."
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